Ihr Pkw ist alle 2 Jahre, (Neufahrzeuge erstmalig 3 Jahre nach Erstzulassung), zur Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der StVZO fällig.
Ein Prüfingenieur der DEKRA ist jede Woche mehrmals zur Abnahme der Hauptuntersuchungen bei uns im Hause.
Bitte vergessen Sie Ihren Fahrzeugschein nicht, denn dieser wird von der Prüforganisation abgestempelt. Vor Durchführung von etwa
notwendigen Reparaturen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Bitte hinterlassen Sie zu diesem Zwecke eine Telefonnummer, unter der Sie an
diesem Tage erreichbar sind.